Spenden
Informationen rund um Spenden und Förderungen
zugunsten der Schützengesellschaft der Stadt Freren e.V.
Die Schützengesellschaft der Stadt Freren e.V. ist nach Feststellungsbescheid des Finanzamtes Lingen (Ems), Steuer-Nr. 61/220/02872, vom 27. März 2014 berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen, die ihr zur Verwendung der gemeinnützigen, satzungsmäßigen Zwecke zugewendet werden.
Nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV genügt für Spenden bis zu einem Betrag von 200,00 EUR ein vereinfachter Spendennachweis, in Verbindung mit einem Zahlbeleg bzw. Kontoauszug, als Zuwendungsnachweis für das Finanzamt des Spenders!
Zum Download:
Vielen Dank an alle Spender für die Unterstützung unserer Arbeit!